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HUNDEZENTRUM-BEST-FRIEND mobile Hundeschule und mehr...
Der Hund hat im Leben ein einziges Ziel, sein Herz zu verschenken... |
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Denise Mehlhorn - Boxbergring 14a - 69126 Heidelberg - Tel.: 06221-79 63 606 - Fax: 06221-30 71 53 - Mobil: 0171- 121 00 78 - Mail: info@hzbf.de |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hundezentrum-best-friend 1. Es können nur Hunde teilnehmen, die über einen vollen (bei Welpen: altersgemäßen) Impfschutz verfügen.2. Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. 3. Die Kursleiter behalten sich vor, den Unterricht nach eigenem Ermessen abzubrechen. Die Unterrichtsgebühr wird in diesen Fällen anteilig zurück erstattet. 4. Bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung oder bei vorzeitigem Abbruch der vereinbarten Unterrichtsstunden durch den/ die Teilnehmer/ innen werden keine Kursgebühren erstattet. Ortswechsel behält sich das Hundezentrum-best-friend vor. 5. Die Unterrichtsgebühr ist für die gesamten vereinbarten Unterrichtsstunden im Voraus zu bezahlen. 6. Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Unterrichts muss mindestens 24 Stunden vorher durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer erfolgen. Erfolgt dies nicht oder später, wird die Unterrichtsstunde angerechnet. 7. Die Trainer behalten sich vor, in dringenden Fällen Unterrichtsstunden abzusagen. In diesen Fällen wird der Unterricht selbstverständlich nachgeholt. 8. Bei Anfahrten wird generell ein Kilometergeld in Höhe von 0,80 € pro gefahrenem Kilometer berechnet. 9. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg von dem/der Teilnehmer/in abhängt. 10. Der/die Teilnehmer/in haftet für die von sich und seinem/ ihrem Hund verursachten Schäden. Dies gilt auch für mitgebrachte (Kunden) Hunde. 11. Die Gültigkeit der vereinbarten Unterrichtsstunden beträgt 12 Monate. 12. Kinder unter 16 Jahren können nur in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten einen Kurs belegen. 13. Eine Trainingseinheit umfasst 60 min. 14. Das Hundezentrum-best-friend übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen. 15. Jegliche Begleitpersonen sind durch den/die Teilnehmer/in von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. 16. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainingsstunden und der Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko. 17. Gerichtsstand ist Heidelberg. 18. Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen Seminare, Workshops und Vorträge § 1 Veranstalter Als Veranstalter tritt das Hundezentrum-best-friend, Heidelberg auf. Davon unberührt bleibt die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten, die an der Veranstaltung beteiligt sind und als separate Anbieter auftreten, z.B.: Hotelbetreiber, Gastronomie. § 2 Leistungserbringung Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung. Zusätzlich gelten die in den Anmeldebestätigungen gemachten Angaben. Aktuelle Veränderungen oder Erkenntnisse bezüglich der Veranstaltung können durch den Veranstalter in die Veranstaltung integriert werden und die Inhalte der Veranstaltung verändern. Der Teilnehmer erklärt hierzu sein ausdrückliches Einverständnis. Beanstandungen bezüglich der Veranstaltung sind unmittelbar nach bekannt werden durch den Teilnehmer an den Veranstalter zu melden. Erfolgt diese Meldung nicht unmittelbar verfällt der Anspruch auf Geltendmachung. § 3 Haftung Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf Schäden, die von diesem grob oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Der Veranstalter übernimmt keine Gewährleitung für die Richtigkeit der innerhalb der Veranstaltung vermittelten Kenntnisse, versichert jedoch diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln. Die Haftung wird ausgeschlossen für Schäden, die durch Dritte oder deren Hunde herbeigeführt werden. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und in eigener Haftung. Der Teilnehmer haftet für die von sich und/oder seinem Hund verursachten Schäden. § 4 Vertragsverhältnis Das Vertragsverhältnis kommt durch schriftliche Anmeldung des Teilnehmers, als verbindliche Absichtserklärung und durch Bestätigung in Form einer Anmeldebestätigung durch den Veranstalter zustande, wodurch ein Vertragsverhältnis zustande kommt, welches der schriftlichen Form bedarf. § 5 Fälligkeit und Zahlung der Veranstaltungsgebühr Die Fälligkeit und Zahlungsform der Veranstaltungsgebühr ergibt sich aus der jeweiligen Teilnahmebestätigung. § 6 Rücktritt Der Veranstalter hat das Recht ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Gründe höherer Gewalt dies erforderlich machen, wenn der Teilnehmer sich vertragswidrig verhält oder seine Anwesenheit Dritte gefährdet. Der Veranstalter hat weiterhin das Recht bis zu acht Tagen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Veranstaltung aufgrund zu geringer Nachfrage nicht stattfindet oder wenn der/ die Referent/in zum Veranstaltungstermin verhindert ist.
Der Teilnehmer kann zu jedem Zeitpunkt vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn, in schriftlicher Form, von dem Vertrag zurücktreten. Für diesen Rücktritt werden nachfolgende Stornokosten fällig: bis zu 8 Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn: 15% der Veranstaltungsgebühr bis zu 6 Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn: 25 % der Veranstaltungsgebühr bis zu 4 Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn: 40% der Veranstaltungsgebühr bis zu 2 Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn: 60 % der Veranstaltungsgebühr bis zu 8 Tagen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn ist die volle Veranstaltungsgebühr fällig, es erfolgt keine Rückerstattung. § 7 Unwirksamkeit Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein so hat dies nicht zur Folge, dass der gesamte Vertrag unwirksam ist. Die unwirksame Bestimmung ist in eine wirksame umzudeuten, die der unwirksamen möglichst nahe kommt. § 8 Gerichtstand Der Gerichtsstand ist Heidelberg.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN: HUNDEBTREUUNG Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Betreuungs- und Verwahrungsvertrag § 1 Vertragsabschluss Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch die Pension zustande. Der Vertrag kann schriftlich, per FAX oder E-Mail, mündlich, fernmündlich, per Internetbuchung oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war, gilt der Vertrag mit Bereitstellung eines Platzes für das Tier als geschlossen. § 2 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages ist die Verwahrung, Versorgung, Verpflegung, Animation und Betreuung des Tieres. § 3 Leistung, Preise, Zahlung, Aufrechnung (1) Die Pension ist verpflichtet den vereinbarten Platz des Tieres bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Unterkünfte. Eine Unterbringung des Tieres mit anderen sowie die im Rahmen der Ausläufe vorgenommene Zusammenstellung der Tiere liegt im ordnungsgemäßen Ermessen der Pension, unter Beachtung der Buchungen/Wünsche des Kunden. (2) Das Einchecken/Auschecken ist durch den Kunden am Anreisetag werktags (Montag-Freitag) in der Zeit von 7.00-19.00 Uhr, am Wochenende sowie an Feiertagen von 9.00-19.00 Uhr möglich. Außerhalb dieser Zeiten besteht die Möglichkeit der Terminabsprache. Dieses ist nach vorheriger - mindestens 1 Tag - telefonischer Absprache möglich. Eine Abholung nach 19.00 Uhr kann darüber hinaus nur erfolgen, wenn durch den Kunden vor Abholung des Tieres die Gesamtrechnung des Aufenthaltes ausgeglichen wurde und ein Zahlungseingang verzeichnet werden kann. (3) Der Kunde ist verpflichtet, den für den gebuchten Leistungsumfang der Pension, einschließlich der georderten Zusatzleistungen (Hundesalon, Tierschule etc.) geltenden bzw. vereinbarten Preis bei der Pension im Voraus zu zahlen. (4) Die Preisliste sowie der geschuldete Leistungsumfang des Verwahrungs- und Betreuungsvertrages ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste sowie Prospektbeschreibung der Pension. Ist die Erbringung von beschriebenen Leistungen, die nicht zur Grundversorgung und Betreuung des Tieres gehören, wie die Veröffentlichung von aktuellen Bildern im Internet, von zeitlichen und technischen Faktoren abhängig, so handelt es sich um ein kostenloses Zusatzangebot und gehört nicht zum geschuldeten Leistungsumfang. Wünscht der Kunde Leistungen des im Verwahrungs- und Betreuungsvertrages enthaltenen Umfanges nicht, hat er dieses bei Buchung, spätestens beim Einschecken zu erklären. (5) Der An- und Abreisetag wird als jeweils voller Tag abgerechnet. (6) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige aktuelle gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöhen, werden die Preise automatisch angeglichen. (7) Ein Aufenthalt auf der Quarantänestation (bei nicht ausreichend geimpften Tieren) oder Krankenstation (auf tierärztliche Anordnung) entspricht bei Hunden der Unterbringung im Einzelzimmer und bei allen anderen Tieren einem Preisaufschlag von 50 %. (8) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Pension allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann die Pension den vertraglich vereinbarten Preis angemessen erhöhen. (9) Die Preise können von der Pension ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der Tiere, der Leistungen oder der Aufenthaltsdauer der Tiere wünscht und die Pension dem zustimmt. Gleichfalls behält sich die Pension die Anpassung des Preises vor, soweit die vom Kunden vorgenommene Klassifizierung des jeweiligen Tieres laut Antrag nicht stimmt oder sich im Laufe des Aufenthaltes des Tieres in der Pension verändert. (10) Der Kunde verpflichtet sich, den Gesamtbetrag in voller Höhe, für gebuchte Leistungen im Voraus, spätestens bei der Abgabe des Tieres, zu bezahlen. (11) Sollte der vereinbarte Pensionsaufenthalt des Tieres, aus nicht in der Person der Pension liegenden Gründen überschritten werden und der Kunde nicht ausdrücklich der Pension eine Verlängerung des Aufenthaltes antragen - was anzunehmen der Pension frei bleibt - ist dieses berechtigt, das Tier anderweitig unterzubringen, oder den Besitz an dem Tier zugunsten einer gemeinnützigen Tierorganisation aufzugeben. Die sich daraus ergebenden Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. (12) Bei Beendigung des Aufenthaltes des Tieres behält sich die Pension vor, zusätzlich entstandene Kosten (z.B.Tierarzt) in Rechnung zu stellen. (13) Der Kunde kann nur mit/wegen einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Pension aufrechnen oder mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. § 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen oder mündlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch genommen hat. (1) Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Pension oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. (2) Sofern zwischen der Pension und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Pension oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt. (3) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Leistungen hat die Pension die Einnahmen aus der anderweitigen Vermietung und Vergabe des Platzes sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. In Fällen der Stornierung von Reservierungen seitens des Kunden oder Nichtinanspruchnahme der von der Pension angebotenen Leistungen kann dieses die bestellten und reservierten, aber von dem Kunden nicht abgenommenen, seitens des Hotels aber angebotenen vertraglichen Leistungen, insbesondere für die Logis, Verpflegung und Sonderleistungen der Tiere, als nachstehende Pauschalen dem Kunden gegenüber berechnen: " Stornierungen bis einschließlich 31 Tage vor Erbringung der jeweiligen Leistung erfolgen kostenfrei " Stornierungen zwischen einschließlich 30. und einschließlich 7. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistung - Berechnung von Euro 25,00 " Stornierungen ab dem 6. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistung - Berechnung von 50 % der bestellten/ reservierten Leistungen (4) Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Kunden storniert wurden, wobei die Pauschalen sich auf den Teil der Leistung, welcher storniert wurde bezieht oder wenn der Kunde ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten und reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Sollte der Kunde den Aufenthalt seines Tieres vor der vereinbarten Zeit beenden, ist die Pension berechtigt 50 % der bestellten/reservierten Leistungen, welche nicht abgerufen wurden, in Rechnung zu stellen, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Pension oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt. Die Stornierung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der der Pension entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist. § 5 Rücktritt der Pension (1) Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Pension in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Plätzen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. (2) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. (3) Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls " höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, " Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden " die Pension begründeten Anlass zur Annahme erhält, dass die Inanspruchnahme der Pensionsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaftsbereich bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist. Die Pension hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. (4) Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. § 6 Haftung Soweit Dritte die Pension für Schäden und Folgeschäden in Anspruch nehmen, deren Ursache darin liegt, dass durch das untergebrachte Tier unmittelbar oder mittelbar fremde Rechte und/oder Sachwerte verletzt worden sind, stellt der Kunde im Innenverhältnis die Pension von allen Regressansprüchen Dritter uneingeschränkt frei, gleich auf welchem Rechtsgrund diese beruhen, es sei denn, dass die Pension der nachgewiesene Vorwurf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung zu machen wäre. Die Regelung und Abwicklung im Außenverhältnis erfolgt direkt zwischen Kunden und geschädigtem Dritten. Der Kunde ermächtigt die Pension entsprechend notwendige Daten an den Geschädigten herauszugeben. Die zuvor genannte Freistellung gilt auch im Verhältnis zu anderen Kunden der Pension, soweit deren Tiere oder sonstigen Rechte und Werte Schaden durch das untergebrachte Tier nehmen sollten. Gleichermaßen haftet der Kunde uneingeschränkt der Pension auch für solche Schäden, welche dem Personal der Pension und dessen Ausstattung daraus erwachsen, dass sich eine tierspezifische Gefahr des untergebrachten Tieres realisiert, es sei denn, ein erwiesenes Eigenverschulden der Pension sei ursächlich für den eingetretenen Schaden. Besitzt der Kunde eine Haftpflichtversicherung so bleibt es ihm unbenommen diese in Anspruch zu nehmen. Die Pension ist jedoch nicht verpflichtet, sich auf die Geltendmachung seiner Ansprüche gegenüber der Versicherung verweisen zu lassen. Kommt es während des Aufenthaltes des Tieres zur Verwirklichung einer tierspezifischen Gefahr (Beißen eines Hundes gegenüber dem Personal) und ist ein weiterer Aufenthalt nach Ansicht der Pension aufgrund der dadurch auftretenden Gefährdung des Personals nicht mehr vertretbar, so ist der Kunde nach entsprechender Information verpflichtet, dass Tier schnellstmöglich abzuholen. Erfolgt dies nicht, so ist die Pension im Interesse des Eigenschutzes seines Personals berechtigt, das Tier in einem Einzelzimmer unterzubringen und die vertraglichen Leistungen in dem Maße einzuschränken, dass eine Gefährdung des Personals ausgeschlossen wird. Die Pension ist um bestmögliche Unterbringung, Pflege und Versorgung des anvertrauten Tieres bemüht. Sollte sich dessen ungeachtet ein Schaden oder Todesfall an dem anvertrauten Tier ereignen, verzichtet der Kunde, - der insoweit sein Tier auf eigenes Risiko in die Pension verbringt -, auf alle Regressmöglichkeiten gegenüber der Pension, das insoweit nur für eigenes Verschulden und nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit des eigenen Personals haftet, generell nicht aber für Drittverschulden, noch für Gefahren, die sich aus dem Zusammensein verschiedenster Tiere ergeben. Die Pension haftet dem Kunden insoweit maximal in Höhe des Sachwerts seines verwahrten Tieres, nicht aber für Folgeschäden und auch nicht für unmittelbare Schäden und Kosten. Die Pension hat hinsichtlich seiner Forderungen und Ansprüche sowie bezüglich etwaiger Freistellungsansprüche gegenüber dem Kunden ein vertragliches Pfand- und Zurückbehaltungsrecht an dem in Verwahrung gegebenen Tier. Falls Rudel- oder Kleinstgruppenauslauf vereinbart und gewünscht wird, übernimmt die Pension aufgrund des gesteigerten Risikos keinerlei Haftung bezüglich Schäden an dem Tier und bezüglich Schäden, die durch das Tier verursacht worden sind. Ausgenommen sind Schäden, die durch eine, der Pension nachgewiesenen, grob fahrlässigen oder schuldhaften Pflichtverletzung entstanden sind. § 7 Tierärztliche Versorgung Für den Fall der Erkrankung oder eines Unfalls des in Verwahrung gegebenen Tieres steht es im freien Ermessen der Pension einen Tierarzt in Anspruch zu nehmen. Die Pension wird für diesen Fall ausdrücklich ermächtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden die Tierarztpraxis des Vertrauens mit der tierärztlichen Versorgung und Behandlung des Tieres zu beauftragen. Darüber hinaus ermächtigt der Kunde die Pension im Namen und auf Rechnung des Kunden andere und/oder weiterbehandelnde Fachtierärzte und Kliniken mit der tierärztlichen Versorgung des Tieres zu beauftragen und diese zu verpflichten, so dies entsprechend dem Befund der vorgenannten Tierarztpraxis erforderlich erscheinen sollte. Sollte tierärztlicherseits aufgrund einer entsprechenden Notwendigkeit an die Pension die Bitte zur Zustimmung der Einschläferung des Tieres herangetragen werden, ist die Pension berechtigt die notwendige Erlaubnis zu erteilen, soweit nicht unverzüglich die Entscheidung des Kunden eingeholt werden kann. Im Fall des Versterbens eines Tieres ist die Pension zur Vornahme der notwendigen ordnungs- und hygienerechtlichen Maßnahmen berechtigt. Soweit die Pension für Heilbehandlungsmaßnahmen kostenmäßig in Vorleistung tritt, stellt der Kunde die Pension von allen angefallenen Kosten frei, auch wenn er die Vornahme einer o.g. Leistung persönlich ablehnt, bzw. sie selber nicht hätte durchführen lassen. Der Impfpass des Tieres muss bei Aushändigung des Tieres der Pension übergeben werden und die erforderlichen Impfungen aufweisen. Sollten bestimmte, notwendig erscheinende oder notwendig werdende Impfungen des Tieres nicht ausgeführt oder nachweislich sein, ist die Pension berechtigt, die notwendigen Impfungen auf Kosten des Kunden vornehmen zu lassen. Soweit Unklarheiten über den Impfstatus des Tieres bestehen, erklärt der Kunde sein Einverständnis dazu, dass das Tier bis zur Klärung auf die Quarantänestation aufgenommen wird. § 8 Datenspeicherung Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner erforderlichen personenbezogenen Daten durch die Tierpension-Neckartal, sowie der mit der Abwicklung und Durchführung des Aufenthaltes in der Pension beauftragten Unternehmen. § 9 Film- und Tonaufnahmen Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film-/Fotoaufnahmen seines Tieres, welche während dessen Aufenthaltes erstellt wurden -gleich zu welchem Zweck-. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung. § 10 Schlussbestimmungen Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Heidelberg. Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen ungültig oder unwirksam sein oder werden, oder aus anderen Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, wird die Gültigkeit des Vertrages hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, ungültige oder unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmungen durch andere Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck und der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen oder ungültigen Regelung gerecht werden. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. © Hundezentum-best-friend
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| © 2007 Hundezentrum-best-friend - Denise Mehlhorn - Gestaltung: Denise Mehlhorn |
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